‘Abwahnwahn’
to daMax

Neues vom Lex Google (6. update)

August 29th, 2012, 11:08

Die Bundesquasselbude hat jetzt den Gesetzentwurf zum Lex Google beschlossen und die elektrischen Reporter erklären euch nochmal in verständlichen Worten, worum es geht.

Mal sehen, wann ich hier zu machen muss bzw. wahlweise Google einfach Deutschland komplett aus den Suchergebnissen ausschließt.

Update: Wolfgang Michal umschreibt das Ganze mit "Leistungsschutzrecht: Bitte, bitte kein Shitstorm!!":

Im dritten Versuch soll es möglichst geräuschlos klappen: Der neueste LSR-Entwurf aus dem Justizministerium wird heute im Bundeskabinett zügig verabschiedet und dann in der Bundespressekonferenz möglichst ohne allzu kritische Nachfragen erläutert. Bleibt als offene Flanke das unberechenbare Web mit seinen leicht erregbaren Bloggern.

Also liebes Webvolk: nicht aufregen, Unsere Geliebte Bundesregierung will nur euer Bestes. Schlaft weiter. Obey. Conform. Do not question authority.

2. Update: Netzpolitik hat eine lange Liste verschiedener "Erklärungen" zum Leistungsschutzgeld parat.

3. Update: Thomas Stadler versucht nochmal zu erläutern wen das Leistungsschutzgeldgesetz jetzt eigentlich betrifft.

4. Update: Tobias Schwarz belegt noch einmal anhand fester Zahlen, warum dieses Gesetz purer Schwachsinn ist. Bringt leider wahrscheinlich auch nix.

5. Update: Vera sammelt D64 aggregiert akribisch sämtliche Websites, die das Leistungsschutzgelderpressungsgesetz unterstützen. Vera sortiert das dann alles hübsch. Damit ihr wisst, wen ihr in Zukunft bitte nicht mehr verlinkt: Diese Seiten unterstützen das Leistungsschutzrecht

6. Update: Kommentar auf Netzpolitik: Ein unmögliches Gesetz

 

JuTjuhb macht die Schotten dicht

August 14th, 2012, 15:15

Naaaa toll. Gegeofickte Videos lassen sich jetzt wohl bald gar nicht mehr umgehen.

Meh :-|

 

Al Jazeera über Copyright-Wars und die Kontrolle über das Internet

August 9th, 2012, 17:53

Muss ich dazu was sagen? Nö, ne?

(via rené, von dem ich auch den titel raubmordkopiert habe. bloggen mit einem bein im knast)

 

YouTube: Geofucking umgehen, die 100. Lösung (update)

August 8th, 2012, 11:47

Das Problem:

Die Lösung: https://proxtube.com/

Ein schniekes Plugin für Firefox, das gegeofickte Videos direkt über einen Proxy lädt, so dass ihr euch einfach zurücklehnen und die Mucke genießen könnt.

2. Update: tja, sieht so aus als könnten wir das direkt wieder vergessen :-(

Update: natürlich gilt hier das gleiche wie für alle anderen Proxies auch: das Ding "guckt euch beim Surfen zu". Das ist an der Datenschutzrichtlinie ganz gut zu erkennen:

Wer damit ein Problem hat, sollte auf Proxy-Lösungen generell verzichten.

(Danke, McBuhl)

 

The state of the music industry

August 1st, 2012, 18:23

Genau so. Wenn mir nochmal jemand diese dämliche Diskussion reindrückt, habe ich hoffentlich einen Ausdruck dieses Oatmeal-Comics griffbereit.

Copyright by Matthew Inman, not stolen ;)


 

LSF? Mir doch egal!

Juli 30th, 2012, 17:38

Prima:

Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z.B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Das steht im aktuellen Entwurf des Schutzgeldgesetzes (vulgo: Leistungsschutzrecht), wie Udo Vetter gerade berichtet.

 

“Guantanamo-Technologien auf allen Endgeräten”

Juli 29th, 2012, 00:39

fefe wie wir ihn lieben:

PCs sind keine Geldautomaten, die sollen nicht sicher sein. Sicher heißt Zwangsjacke für den Anwender und gerade in diesem Fall reden wir ja von Apple, die zwar in Sachen Sicherheit Jahre hinterherhinken, aber dann Handschellen für den Anwender als Sicherheitsmaßnahme verkaufen und man sein Telefon nur in Betrieb nehmen kann, wenn man Itunes installiert. Apps? Nur aus dem Apple Store. Wegen der Sicherheit!1!!

NICHTS von dieser ganzen Scheiße kommt dem Benutzer zu Gute. Das ist alles nur Gängelei von dem nur einer profitiert: Apple.

Da: http://blog.fefe.de/?ts=aeeaa6af

 

Leistungsschutzrecht: Blogger doch nicht betroffen?

Juli 28th, 2012, 11:58

Leistungsschutzrecht hatten wir hier ja bereits. Nun sieht es so aus als könnten Blogger aufatmen: offenbar soll das LSR explizit nur für Suchmaschinen gelten.

  • lawblog: Leistungsschutzrecht: Blogger sind raus
  • internet-law: Geplantes Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse soll weiter entschärft werden
  • klawtext: Leistungsschutzrecht - neuer Anlauf. Es bleiben nur zwei Fragen.
  • Ich glaube das allerdings erst, wenn das Gesetz verabschiedet wurde.

     

    Gestatten: Apple, Patenttroll.

    Juli 5th, 2012, 11:29

    Das ist genau der Grund, warum Trivialpatente allesamt auf den Müll gehoren:

    Für ungültig erklärte Floyd das "Slide-to-unlock"-Patent auf eine Wischgeste zum Entsperren eines Geräts mit Touchscreen. Hier spielte nach Angaben des Patentbeobachters Florian Müller eine Rolle, dass die Technik bereits im Jahr 2004 das Windows-Telefon Neonode N1m vorwegnahm. Ebenfalls keinen Bestand hatten in den Augen des Richters das Patent EP2098948 auf ein "Touch event model" und das Patent EP1168859 für die Nutzung verschiedener Alphabete auf einem tragbaren Kommunikationsgerät.

    Die Nutzung verschiedener Alphabete auf einem tragbaren Kommunikationsgerät?!? Hat Apple auch ein Patent auf die Verwendung des Buchstabens C vor einem H? Das ist doch alles scheiße! Können wir diese Jürgens mitsamt ihren Patenten und Gesetzen bitte alle zusammen in eine fette Raumarche stecken und zurück nach Golgafrincham B schicken? Ohne Rückfahrschein, versteht sich.

    Es geht um den Rechtsstreit zwischen Apple und HTC.

    (Bild: von stephen butler [CC BY-NC])

     

    Wissensquiz zur Totalüberwachung bei der ZEIT

    Juli 3rd, 2012, 13:47

    Die ZEIT hat einen netten Quiz zu ACTA, IPRED, INDECT und Co. veröffentlicht, an dem ihr testen könnt, ob ihr wisst was noch so alles auf uns zukommen wird. Dabei beweisen sie durchaus Humor:

    hier geht's zum Quiz: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-05/quiz-ueberwachung-gesetze

     

    Das Blogverbotsgesetz

    Juni 17th, 2012, 12:59

    Nun muss ich doch auch mal schnell ein paar Worte zum angekündigten schwarz-gelben Leistungsschutzrecht (LSR) verlieren. Ich wende mich dabei ausdrücklich an jene Leser&innen, die mit dem Begriff noch überhaupt nichts anfangen können. Alle anderen gehen bitte weiter, z.B. zu Hal Faber.

    Worum geht's beim LSR?
    Die deutschen Verlagshäuser - allen voran Axel Springer - mögen das Internet nicht. Dafür haben sie einen Narren am Geld gefressen. Nun wollen sie mehr Geld aus dem verhassten Internet bekommen. Dazu haben sie unseren Volkszervertretern eingeflüstert, dass sie alle am Hungertuch nagen, weil "das Internet" ihnen ihr "geistiges Eigentum" stiehlt. Um das zu verhindern soll nun für jeden noch so kleinen Textschnipsel und für jede übernommene Überschrift Geld an die Verlage fließen, sobald bei der so verlinkenden Website "gewerblicher Charakter" erkennbar ist.

    Gewerblicher Charakter?
    Hier liegt der Hund begraben. Gewerblicher Charakter wird von deutschen Gerichten bejaht, wenn

  • die schreibende Person das, worüber sie schreibt, auch beruflich ausübt. Zum Beispiel die Opalkatze, die im echten Leben Journalistin ist und außerdem ihre private Spielwiese in Blogform hat. Ihr Blog hätte damit gewerblichen Charakter und sie müsste für jedes noch so kleine Zitat Lizenzen an die Verlage abdrücken
  • in irgendeiner Weise Geld fließt. Jeder flattr-Button, jeder Werbe-Banner und jeder gesponserte Artikel, egal wie gering die so erzeugten Einnahmen sind, führt automatisch zu einer Gewerblichkeit. Damit dürften 80% der deutschen Blogs mit einem LSR-Gesetz keine Zeitungsüberschriften oder gar Ausschnitte von Zeitungsartikeln zitieren, ohne vorher eine entsprechende Lizenz zu erwerben.
  • Leider schwurbeln deutsche Richter schon auch von Gewerblichkeit, wenn "periodische Veröffentlichungen" vorliegen (häh? Täglich zum Beispiel? Man weiß es nicht), oder wenn mit einem Blog z.B. eine "größere Öffentlichkeit" angesprochen wird und so weiter. Nichts genaues weiß man nicht, treffen kann es eigentlich jeden. Freuen werden sich in jedem Fall Heerscharen von Abmahnanwälten.

    Was bedeutet das für daMax?
    Erstmal vielleicht gar nichts. Keine Werbung, keine Banner und bezahlen will mein Geschreibsel auch keiner. Aber hin und wieder schreibe ich über Dinge aus der Programmierwelt, in der ich mich bekanntlich beruflich bewege. Wäre das also gewerblich? Keinen Plan. Wenn ich Werbung für mein eigenes Spiel mache? Das wäre sicher schon gewerblich. Vielleicht würde ich eines Tages doch mal Werbung schalten, um z.B. die ca. 100-150 Euro/Jahr, die mich dieser Server kostet, reinzuholen. Dann wäre ich sofort gewerblich.

    Ich habe weder Zeit noch Geld noch Lust, für jeden Furz eine gesonderte Erlaubnis einzuholen, geschweige denn Lizenzen abzudrücken dafür, dass ich den Zeitungen Leser+innen besorge. Denn nichts anderes mache ich hier. Meine (fast täglichen) Linklisten würde es in dieser Form nicht mehr geben können. Überschriften von Zeitungen übernehmen? Verboten. Ein paar Sätze als Zitat übernehmen? Verboten. Das gilt natürlich nur für deutsche Presseerzeugnisse. In der Folge würde ich also auf Hinweise auf die Süddeutsche, die Zeit, die FAZ usw. verzichten und statt dessen nur noch auf Russia Today, den Guardian, oder sonstige ausländische Produkte verlinken. Doof wird das halt, wenn ich über deutsche Politik berichten will, denn da wird die Luft dünn. Statt auf Zeitungen würde ich dann nur noch auf Blogs verlinken können und dann auch nur auf solche, die nicht unter dem "Schutz" des LSR stehen. Was ich erst wieder recherchieren müsste.

    Kompliziert, das alles, ne? Ja, scheißkompliziert. Wie das deutsche Recht generell scheißkompliziert ist.

    Wenn euch also mal jemand erzählen will, das LSR sei eine faire und tolle Sache weil blafasel, dann denkt einfach mal kurz darüber nach ob euch die Zusammenfassungen, die ihr hier täglich von mir bekommt, wichtig sind oder nicht. Die würde es nämlich so nicht mehr geben. Auch sonstige Berichterstattung mit kleinen Zitaten würde ich komplett einstellen müssen. Wer das will: bitte. Lasst euch erzählen, das LSR sei gut. Wer lieber daMax in der bisherigen Form weiter genießen will, schließt sich bitte den zu erwartenden Protesten dagegen an.

    Mehr zum Thema:
    Udo Vetter: Digital kastriert
    Thomas Stadler: Kurzanalyse des Gesetzesentwurfs zum Leistungsschutzrecht
    Hal Faber: Was war. Was wird.
    Alexander Svensson: Recht mäßig - Wie weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

    Bild: geklaut! Ha!

     

    Leistungsschutzgelderpressung

    Juni 14th, 2012, 23:58

    Oder was?!

     

    09.06.2012 – Anti-ACTA-Aktionstag

    Juni 9th, 2012, 10:47

    Raus mit euch! Wer noch Plakate braucht: bitteschön.

    (mehr…)

     

    In 4 Tagen: Aktionstag gegen ACTA

    Juni 5th, 2012, 08:41

    So, jetzt gilt's! Arsch hoch, raus mit euch auf die Straße. Es gilt, die freie Welt einzufordern. Den kompletten Aufruftext findet ihr hier und eine Karte mit sämtlichen Städten, in denen Demos stattfinden, gibt es hier.


    (via metronaut)
    (via lotterleben)

     

    Aktion Klehranlage (2. update)

    Mai 30th, 2012, 23:33

    Das Internet ist mal wieder in Gefahr und benötigt eure Hilfe in Form von 20 Euro.

    Update 1: es ist wohl bereits einiges zusammen gekommen.
    Update 2: Die angepeilten 20.000 Euro sind erreicht! Das ging ja super fix.

    Es geht um die Frage, inwiefern ihr (oder ich) für einen gesetzten Link haftbar gemacht werden könnt. Stein des Anstoßes ist diesmal ein PANORAMA-Beitrag, in dem ein Typ (Prof. Dr. Hege) einen anderen Typ (Dr. Klehr) ein "erwebsgetriebenes Ungeheuer" nennt (wovon ich mich sofort distanzieren möchte, Dr. Klehr ist sicher ein total dufter Typ).

    Dr. Klehr hält diese Aussage für äußerst unerquicklich und will das Video nun möglichst dem Vergessen anheim fallen lassen. Dazu klagt er wüst in der Gegend herum schreckt er auch vor dem Beschreiten des Rechtswegs nicht zurück. Wie es der Zufall so will, verklagte er jetzt auch den CCC-nahen Rechtsanwalt Markus Kompa, der besagten Beitrag in seinem Blog verlinkte. Natürlich ging Prof. Klehr damit vor das für seine "besondere" Einstellung zu Internetrechtsfragen berüchtigte Landgericht Hamburg, das auch ohne Umschweife zu einem entsprechenden Urteil kam. Kompa schreibt:

    Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.

    "Naja", könntet ihr jetzt denken, "was geht das mich an? Soll er halt den Link zum Video nicht verbreiten und fertig". Weit gefehlt, die Auswirkungen einer solchen Rechtssprechung wären fatal:

    Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.

    Um das zu verhindern, muss die Sache nun vor dem Amtsgericht ausgefochten werden. Die Sache hat jedoch einen Haken:

    Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern.

    Um diesen Betrag zusammenzukratzen, hat Kompa nun die Aktion Klehranlage ins Leben gerufen, die nach dem bewährten Kickstarter-Prinzip funktioniert. Mit 20 Euro seid ihr dabei, im Erfolgsfall bekommt ihr das Geld wahlweise anteilig zurück oder könnt es einer Stiftung zugute kommen lassen.

    Bitte lest die exakten Teilnahmebedingungen bei Kompa persönlich nach und zögert nicht, ihn mit 20 Euro Scheinen zuzuscheißen in seinem Kampf gegen den Abwahnwahn zu unterstützen.

    Aktion Klehranlage

     

    Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

    Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

    Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

    Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

    Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.