Eltern schützt eure Kinder! [UPDATE]

May 28th, 2009, 08:35 > da]v[ax

Wer sein Kind liebt, der schützt es. Am besten vor politischen und kritischen Webseiten. Nicht, dass die Blagen eines Tages anfangen, sich selber eine Meinung zu bilden oder gar die herrschenden Verhältnisse zu hinterfragen. Das geht ganz einfach mit dem "Jugendschutzfilter" von JusProg e.V. Der interessiert sich zwar nicht für nackte Frauen oder ähnliche Sachen, die als jugendgefährdend eingestuft werden, das wundert aber auch keinen wenn man weiß, wer hinter JusProg e.V. steckt: die ORION Versand GmbH & Co. KG, Deutschlands führender Erotikversand... da wurde aber ein kapitaler Bock zum Gärtner gemacht. Mehr lesen kann man bei:

Spiegelfechter: Jugendschutz ad absurdum
Telepolis: Jugendschutz und politische Zensur

[UPDATE]: Spiegelfechter hat ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden des umstrittenen Jugendschutzvereins JusProg geführt, der gleichzeitig Geschäftsführer von Fundorado, dem größten deutschen Internetanbieter für Erotikcontent ist. Das Lesen lohnt leider nicht wirklich. Außer Nebelkerzen zünden hat Herr Drenger nichts parat. Beispiel gefällig?

Spiegelfechter: Auf der Sperrliste von JusProg finden sich viele politisch unbequeme Seiten wieder. Dies scheint vor allem auch solche Angebote zu betreffen, die sich für die Informationsfreiheit einsetzen. Welche jugendgefährdende Wirkung haben beispielsweise die Seiten des AK Vorratsdatenspeicherung?

Mirko Drenger: Sicherlich keine. Auch hier ist es so, dass die Seite von einem Crawler vorgeratet wurde und deshalb so hart eingestuft ist. Das "Rating", dass die Seiten des AK Vorratsdatenspeicherung "politisch unbequem" sind, haben sie im Übrigen gerade vorgenommen.

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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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