1890 Euro Abmahnung für eine Anfrage?!? [Update]

November 25th, 2009, 07:18 > da]v[ax

In diesem Rechtssystem ist aber so dicke der Wurm drin, da fällt mir langsam überhaupt nichts mehr dazu ein. In Augsburg will einer über seine Stadt bloggen und fragt dazu noch bei der Stadt Augsburg an, ob sie etwas dagegen hat, dass er das unter der Domain "augsburgr.de" tut. Als Antwort flattert ihm eine Abmahnung über 1890 Euro ins Haus, weil die Stadt ihr Namensrecht (!) verletzt sieht. Die Stadt zeigt sich völlig uneinsichtig:

"Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte." [...] "Wir halten den angesetzten Streitwert von 50.000 Euro für sehr moderat."

Dies alles zeigt deutlich, dass hier ein Menschenschlag an der Macht ist, der das Internet mehr und mehr als Melkkuh sieht und der Abmahnungen als legitime Einnahmequelle für sich entdeckt hat. Das "Namensrecht" der Stadt Augsburg? Darf ich den Namen dieser Stadt überhaupt noch erwähnen oder muss ich dafür jetzt GEMA Gebühren abdrücken?

Wenn hier sich nicht grundlegend etwas ändert wird es bald keine freie Meinungsäußerungen im deutschen Internet mehr geben. Wenn wir alle darum fürchten müssen, dass uns irgend ein Winkeladvokat den letzten Heller aus der Tasche zieht, dann ist unser verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung eine Farce.

[Update]: Nach einem Machtwort des Bürgermeisters rudert die Stadt jetzt wieder zurück. Glück gehabt. Vergessen wir meine Aussage von dem geldgeilen Menschenschlag und den Winkeladvokaten also bis zur nächsten Abmahnung.

(via spiegel)

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