Neues von der Abmahnfront (32)

Januar 27th, 2014, 15:25 > da/Y\ax

abmahnwahn vorfahrtstrasse_abmahnung_200Das Landgericht Köln vollführt in der RedTube-Abmahnsache den doppelten Salto rückwärts aus dem Stand:

Das Landgericht Köln hat jetzt einen Abhilfebeschluss vom 24.01.2014 (Az.: 209 O 188/13) veröffentlicht, in dem festgestellt wird, dass der ursprüngliche Beschluss den Beschwerdeführer (Anschlussinhaber) in seinen Rechten verletzt.

Bei heise liest sich das so:

Gute Nachricht für die Empfänger der Streaming-Abmahnungen: Das Landgericht Köln hat Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse stattgegeben. Die Daten der Nutzer hätten niemals herausgegeben werden dürfen.

Was bleibt ist der schale Nachgeschmack, dass sich ein paar windige Gestalten mit einem Coup ein paar Zehntausend Euro Erpressungsgeld von verängstigten Onanisten in die Taschen geschoben haben und dass unser Rechtssystem solche offensichtlichen Betrügereien ermöglicht.

Wäre schön, wenn das endlich mal echte Konsequenzen zeitigen würde, vielleicht darin, dass Gerichte in Zukunft Auskunftsgesuche von IP-Adressen zuerst mal auf Plausibilität prüfen würden....

(Bild: daMax [CC BY-NC-SA]; Vorlage: Flanker, [CC BY-SA])

Eine Meinung zu “Neues von der Abmahnfront (32)”

  1. JoyntSoft meinte:

    “… dass Gerichte in Zukunft Auskunftsgesuche von IP-Adresse nzuerst mal auf Plausibilität prüfen würden…”
    Das setzte einen gewissen Sachverstand voraus, den sich das Gericht dann bei Sachverständigen holen muss und wenn das solche sind, wie die, die Software beim letzten Mal getestet haben, ändert sich da nicht viel, fürchte ich.

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