SpOn zum #lsr

März 22nd, 2013, 14:08 > da/Y\ax

Na, das ist doch mal eine Ansage:

Das nun verabschiedete Leistungsschutzrecht sorgt für Verunsicherung. SPIEGEL ONLINE stellt klar: Unsere Überschriften und Anrisstexte können wie bisher verwendet werden. Wir werden das Leistungsschutzrecht nicht nutzen, um Links und Zitate zu unterbinden.

9 Meinungen zu “SpOn zum #lsr”

  1. Moss meinte:

    Kann man die Überschriften und Anrisstexte von SpOn eigentlich für irgend etwas anderes verwenden, als SpOn zu verspotten?

  2. da]v[ax meinte:

    @Moss, Na, das alleine ist doch auch schon was wert ;) solange ich dafür nicht abgemahnt werde :mrgreen:

  3. Guy Fawkes meinte:

    Trotzdem ist & bleibt der “Speichel” ein Systemblatt. Und ein schlechtes dazu! :-/

  4. da]v[ax meinte:

    @Guy Fawkes, ja aber wat willste machen. Irgendwoher müssen die Nachrichten ja kommen, ich kann doch nicht nur fefe verlinken ;)

  5. Guy Fawkes meinte:

    @da]v[ax,

    Was nützen einem verlogene Nachrichten?! NIX!

    Dann lieber nur fefe…. ;-)

    Du machst das schon sehr gut hier mit deinem Blog! :-)

  6. Nofate meinte:

    Ist diese Aussage justiziabel? Dann glaube ich der Springerpresse erst Mal gar nichts! Vielleicht wollen sie uns jetzt nur in Sicherheit wiegen und in einem Jahr schlagen sie zu und geben dann ihre Sammlungen von bis dahin nach dem LSR unerlaubt veröffentlichten Snippets an die üblichen Abmahnkanzleien … Und mit einem Schlag ist man die Gegenöffentlichkeit los.

  7. pantoufle meinte:

    Man sollte das unter verschiedenen Aspekten sehen: Die Verräterpartei hat es nun abgelehnt, das bedingungslose Grundeinkommen für Verleger zu verhindern. So weit, so schlecht.
    Das ändert aber nichts daran, daß dieser Schmierzettel eines Gesetzes eines Tages vor deutschen Gerichten landen wird – landen muß. Und dann wird er überarbeitet, weil er in der bestehenden Form außer als Klopapier für gar nichts taugt. Wenn es soweit ist, wird man jede Stimme benötigen, die in unserem Sinne vor Gericht um ihre Meinung gefragt wird – und sie werden fragen. Da ist es mir vollkommen gleichgültig, ob das die »Bild«, das »goldene Blatt« oder der »Spiegel« ist. Jede Stimme, die dann sagt, das diese Idee für die Füße ist, zählt.
    In sofern sollte man den Spiegel erst einmal in Ruhe lassen. Man muß ihn nicht lesen, aber wenn die konsequent zu ihrer Meinung stehen, ist das eine wichtige Stimme.
    Bis es soweit ist, verlinke ich auch nicht mehr; aber eine dauerhafte Lösung ist das nicht.

  8. da]v[ax meinte:

    @Nofate, Spiegel? Springer? Verwechselst du da nicht ein bisschen was?

  9. Musenrössle meinte:

    Interessant finde ich die Einschätzung von RA Kompa dazu:
    http://www.kanzleikompa.de/2013/03/23/vorsicht-beim-spiegeln-von-spiegel/
    Fazit: Auch beim Spiegel sollte man im Zweifel lieber vorsichtig beim zitieren sein, wenn man ihn denn angesichts seiner Zusage weiter/wieder verlinken will…

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