Neues von der Abmahnfront

Dezember 20th, 2013, 16:14 > da/Y\ax

11348166735_a42d78371a_oRedtube: Richter zücken die rote Karte

“Aber die Gerichte haben uns die IP-Adressen der Nutzer doch gegeben.” So lautete bislang ein Hauptargument der Protagonisten in Sachen Redtube, mit dem die Richtigkeit der Massenabmahnungen gerechtfertigt wurde. Nun kommen ganz andere Signale aus dem Landgericht Köln, das die Anträge zunächst zumindest teilweise durchgewunken hat.

In einer offiziellen Stellungnahme des Gerichts heißt es laut meedia.de nun, die verantwortlichen Richter hätten signalisiert, dass sie ihre eigenen Beschlüsse für fragwürdig halten.

3 Meinungen zu “Neues von der Abmahnfront”

  1. DasKleineTeilchen meinte:

    *gröhl*. und urmelchen zieht schon mal prophylaktisch die reissleine:

    http://www.n-tv.de/technik/Jetzt-sind-Porno-Abmahner-dran-article11947661.html

    zitat:

    “Für uns würde es nur schwierig, wenn wir vorab gewusst hätten, dass die IP-Adressen rechtswidrig erlangt wurden”

    haha. *vorab* gewusst. jaja. oh und übrigens hatte urmel noch vor ner woche rumgetönt, daß GLADII ein “alleinstellungsmerkmal von U+C” sei.

  2. pantoufle meinte:

    » Zur Vereinfachung der Abläufe werden Betroffene gebeten, ihren Gesuchen eine Kopie des Abmahnschreibens beizufügen. Rechtsanwälte sollten zudem eine Vollmacht beifügen. Zur Beschleunigung bietet das Landgericht auf Wunsch auch an, die Akte mit allen relevanten Dokumenten zu faxen.«

    Na, die legen sich aber ins Zeug! Scheinbar hat ihnen jemand erklärt, wie youtube funktioniert. Oder jedes verdammte Document im Netz. Und einer von denen, der da hinten mit der schlauen Kappe: Der hats auch noch begriffen und den anderen Jungs&Mädelz gesagt »Kinder, da haben wir aber ordentlich in die Scheiße gegriffen!«

  3. DasKleineTeilchen meinte:

    HoHoHo:

    “Und so erließ man am Hamburger Sievekingplatz wohl erstmals in der Geschichte des hanseatisch geprägten Internetrechts eine einstweilige Verfügung…Der The Archive AG ist es nunmehr einstweilen untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen eine entsprechende Urheberrechtsverletzung behauptet wird.”

    http://www.heise.de/tp/blogs/6/155556

    das LG hamburg; *ausgerechnet* das LG hamburg *harrr*

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