Neues von der Abmahnfront (updates)

Dezember 10th, 2013, 19:20 > da/Y\ax

abmahnwahn vorfahrtstrasse_abmahnung_200Heise hat ein paar schmutzige Details zur Redtube-Abmahnwelle, die gerade durchs Netz schwappt:

Rechtsanwalt Christian Solmecke sprach gegenüber heise online am heutigen Dienstag von bislang etwa 700 Telefonaten in der Sache: "Ich kann jetzt schon sagen, dass es in Deutschland so eine konzentrierte Abmahnaktion noch nicht gegeben hat."

und weiter

Viele Abgemahnte schwören Stein und Bein, noch nie Redtube.com besucht zu haben. Nicht nur sie fragen sich nun, wie U+C an ihre Adressen gekommen ist.

Kein Geschäft ist zu dreckig als dass sich nicht irgendwelche Winkeladvokaten fänden, es zu betreiben. Eklig. Nutznießer ist Redtube.com, das ist ja quasi Gratiswerbung für die.

PS: Der Kommentar 278 dazu ist auch lesenswert.

Update: inzwischen werden schon angebliche Rechtsverstöße in der Zukunft(!) abgemahnt m( :lol:

Update 2: Mwahahhaaa! Da hat jemand mal aufgedröselt, wer da mit wem verbandelt ist in diesem ganzen Zirkus und wir lernen: Lorem Ipsum ist der angebliche Rechteinhaber an "Amanda's Secret". POPCORN!! (Danke, DasKleineTeilchen)

(Bild: daMax [CC BY-NC-SA]; Vorlage: Flanker, [CC BY-SA])

13 Meinungen zu “Neues von der Abmahnfront (updates)”

  1. DasKleineTeilchen meinte:

    die kommentarverlinkung auf lawblog funktioniert irgendwie nicht, deshalb hatte ich vorhin die nummer dazugeschrieben. wie das abgreifen der IPs bzw überhaupt die weiterleitung auf die filme funktioniert hat, beschreibt petralein ziemlich gut (war gestern die erste mit der info, nachdem jemand seine logfiles geprüft hatte):

    http://forum.golem.de/read.php?78399,3579086,3579126#msg-3579126

    retdube.net. harhar.

  2. DasKleineTeilchen meinte:

    btw macht herr anwalt thomas stadler die VT auf, the Archive AG wäre nur zum zwecke des plattmachens von redtube gegründet worden; wie er auf solch eine bizarre behauptung kommt, hat er bis jetzt nicht beantwortet:

    zitat: “…Der Fa. The Archive geht es m.E. primär darum, das Portal “redtube.com” platt zu machen. Und das dürfte faktisch bereits gelungen sein. Jeder, der von dieser Abmahnwelle erfährt, wird dieses Portal künftig meiden.”

    http://www.internet-law.de/2013/12/warum-die-streaming-abmahnungen-der-rechtsanwaelte-uc-unwirksam-sind.html/comment-page-2#comment-31649

  3. da]v[ax meinte:

    @DKT: stimmt, die Links auf Kommentare gehen nicht :/ bzgl Stadler: so gerne ich den mag, diesmal hat er mMn daneben gegriffen. Diese Abmahnwelle wird dahinschmelzen wie ein Schneeball in der Hölle und retube freut sich über 10.000 Neukunden :)

  4. DasKleineTeilchen meinte:

    @max: hier noch n sehr interessanter blog, denn jemand bei vetter verlinkt hat; auch schön aufgedröselt:

    http://mobile-grid.com/blog/abmahnungen-wegen-streaming-konsum

    achja, die rechtsverstösse in die zukunft sind jetzt natürlich die trittbrettfahrer, die einfach ihre trojaner abladen wollen.

  5. Vogel meinte:

    Jau #278 iss wirklich lesenswert. Es iss halt so: There is no free lunch. Und daher kommen halt für all’ das ‘Umsonstene’ Rechnungen auf’n Tisch; wie häufig in solchen Fällen auch noch von den Falschen; aber: Es wird sichtbar!

  6. rogerreloaded meinte:

    Hi,
    mal wieder gute Zusammenstellung, aber eine Meckerei hätte ich dann doch: »Winkeladvokat« ist ein Begriff den Menschen nicht benutzen sollte, weil fiese antisemitische Bedeutung, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Winkeladvokat

  7. Eike meinte:

    Hmhm, Wiki is the best…Wenn Menschen scheiße sind, sollte man die Worte nie abwägen.

  8. da]v[ax meinte:

    @rogerreloaded 6: hm. Das ham die Nazis (wie so vieles) aber nur übernommen und nicht erfunden, ne? Haste mir ein besseres Schimpfwort für schmierige Anwälte?

  9. DasKleineTeilchen meinte:

    @max: wozu auch? der begriff fällt sogar unter die meinungsfreiheit und illustriert die angesprochenen in diesem speziellen fall perfekt:

    http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/bundesverfassungsgericht-winkeladvokat-faellt-unter-meinungsfreiheit-a-915761.html

    zitat wiki: “Nach Ansicht des BVerGs handelt es sich nur dann um eine nicht hinzunehmende Schmähkritik, wenn es dem Äußernden gerade um die Diffamierung der Person gehe. Hat die Äußerung dagegen einen Sachbezug, so kann sie von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sein.”

    und das trifft hier zu, zur erinnerung:

    http://www.regensburg-digital.de/urmann-und-collegen-porno-pranger-kanzlei-unterliegt-in-musterprozess/05072013/

  10. DasKleineTeilchen meinte:

    @max: dauert manchmal; wie wärs mit dem klassiker “rechtsverdreher”…hm…

  11. q____q meinte:

    Bei Golem meinte in den Kommentaren jemand, dass diese Mail von wg. in der Zukunft abgemahnt von Spammern kommt, „richtige“ Abmahnungen kommen immer noch per Post.

  12. da]v[ax meinte:

    @q____q: yep, das stimmt auch. Hatte das nicht mehr dazu geschrieben weil ich dachte, das dürfte inzwischen jeder mitbekommen haben, der sich 10 Minuten mit dem Ding beschäftigt.

Trackbacks/Pingbacks:
  1. […] das nenne ich mal eine spannende Entwicklung: ihr erinnert euch an THE ARCHIVE AG, in deren Namen diese RedTube-Abmahnkiste losgetreten wurde. Später wurde sie dann von RedTube fürs Abmahnen abgemahnt, aber das ist eine […]

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