Leute gibt’s

November 26th, 2013, 17:43 > da/Y\ax

Es gibt Leute, die haben Mailaccounts bei großen Mailprovidern.

Es gibt Leute, die kennen den BCC-Knopf nicht.

Es gibt Leute, die reagieren nicht auf freundliche Mails.

Es gibt Leute, die reagieren nicht auf weniger freundliche Mails.

Es gibt Leute, die sind in Sozialnetzwerken.

Es gibt Leute, die kümmern sich einen Scheiß um die Sicherheits- und Datenschutz-Einstellungen ihrer Sozialnetzwerke.

Es gibt Leute, die laden ihr komplettes Adressbuch in Sozialnetzwerke hoch, ohne die jeweiligen Personen um Zustimmung zu fragen.

Es gibt Leute, die verstoßen damit gegen geltende Datenschutzgesetze.

Es gibt Leute, die sind sich nicht darüber im klaren, dass Sozialnetzwerke munter Spam an alle hochgeladenen Kontakte schicken können.

Es gibt Leute, die haben einen Google-Alert auf ihren Namen.

Es gibt Leute, die halten sich in ihren Businessanzügen für mächtige Krieger.

Es gibt Leute, die fühlen sich ständig im Recht.

Es gibt Leute, die denken, wenn sie mit möglichst vielen wichtig klingenden Paragraphen und Rechtsanwaltsforderungen um sich werfen, könnten sie andere Meinungen unterdrücken.

Es gibt Leute, die kotzen mich an.


Eine Diskussion zu diesem Thema würde die nationale Sicherheit gefährden und wurde deshalb gem. §2, Abs.3, Meinungsnormierungskontrollverordnung vom 16. Jul. 2014, unterbunden. Beschwerden und Einsprüche gegen diese Maßnahme im Interesse der nationalen Sicherheit sind zwar aussichtlos, Bürger und Bürgerinnen sind jedoch verpflichtet, sie gem. §§18ff, Telekommunikationsübersichtsgesetz vom 03. Sep. 2014, binnen 14 Tagen in Schriftform an das Amt für Sicherheit und Freiheit zu richten.

Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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