Gute Nachrichten: “Happy birthday to you” soll uns allen gehören

Juni 14th, 2013, 08:25 > da/Y\ax

Es gibt da wohl in den Staaten gerade so ein Gerichtsverfahren um die Rechte an "Happy Birthday to you", in dem angeregt wird, den Song in den Public Domain zu geben.

"More than 120 years after the melody to which the simple lyrics of 'Happy Birthday to You' is set was first published, defendant Warner/Chappell boldly, but wrongfully and unlawfully, insists that it owns the copyright to 'Happy Birthday to You,'" the lawsuit said.

Pikantes Detail am Rande:

Warner/Chappell has collected at least $2 million annually in licensing fees for the song, according to the lawsuit.

dafuq? Jährlich? 2 Mille? Das sind doch alles Wegelagerer >:-( Ich kann Kids schon verstehen, die keine Skrupel beim Musiksaugen haben.

Eine Meinung zu “Gute Nachrichten: “Happy birthday to you” soll uns allen gehören”

  1. jfml meinte:

    Mh, aber was in USA Public Domain ist, ist es bei uns nicht unbedingt auch, oder? Ich denke, es kann schon sein, dass unser NSDAP-Musikverein da dann immer noch draufsitzt.

Antworten

Dein Kommentar


Halte Dich bitte an die Spielregeln. Welche Emoticons du verwenden kannst, steht hier.
 
 Wer HTML kann, ist klar im Vorteil. Diese Tags sind erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
 
 Bei der Menge an Spam-Kommentaren passiert es hin und wieder, dass ein Kommentar vom Spamfilter gefressen wird. Bitte sei mir nicht böse aber ich habe weder Zeit noch Lust, solch verloren gegangenen Kommentaren hinterher zu forschen. Wenn das öfters passiert, schreib' mir 'ne Mail damit ich dich whitelisten kann.

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.