Facepalm des Tages

Dezember 20th, 2012, 17:37 > da/Y\ax

Aua! AUAAAA!

Auch die Piraten müssten das Gesetz sowie das Grundrecht Kreativer respektieren, für ihre Arbeit bezahlt zu werden.

Hervorhebung von mir. Ein Grundrecht auf Bezahlung? In welcher Grundrechtcarta war das doch gleich noch mal verankert? Bestimmt im Alten Testament, ja? m(

Eine Meinung zu “Facepalm des Tages”

  1. Lautenist meinte:

    … sagt der Verband der Britischen Musikindustrie und disqualifiziert sich damit selbst.
    Wobei ein Recht, für Arbeit entlohnt zu werden, natürlich existiert – sofern ein Vertrag existiert. In Dschörmenie ist dieses Recht im BGB bestimmt.
    § 611
    Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
    (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

    Es sind schon rechte Fachleute unterwegs in den Lobby-Verbänden …

Antworten

Dein Kommentar


Halte Dich bitte an die Spielregeln. Welche Emoticons du verwenden kannst, steht hier.
 
 Wer HTML kann, ist klar im Vorteil. Diese Tags sind erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
 
 Bei der Menge an Spam-Kommentaren passiert es hin und wieder, dass ein Kommentar vom Spamfilter gefressen wird. Bitte sei mir nicht böse aber ich habe weder Zeit noch Lust, solch verloren gegangenen Kommentaren hinterher zu forschen. Wenn das öfters passiert, schreib' mir 'ne Mail damit ich dich whitelisten kann.

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.