Facepalm des Tages
Dezember 20th, 2012, 17:37 > da/Y\axAua! AUAAAA!
Auch die Piraten müssten das Gesetz sowie das Grundrecht Kreativer respektieren, für ihre Arbeit bezahlt zu werden.
Hervorhebung von mir. Ein Grundrecht auf Bezahlung? In welcher Grundrechtcarta war das doch gleich noch mal verankert? Bestimmt im Alten Testament, ja?
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… sagt der Verband der Britischen Musikindustrie und disqualifiziert sich damit selbst.
Wobei ein Recht, für Arbeit entlohnt zu werden, natürlich existiert – sofern ein Vertrag existiert. In Dschörmenie ist dieses Recht im BGB bestimmt.
§ 611
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
Es sind schon rechte Fachleute unterwegs in den Lobby-Verbänden …