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	<title>Kommentare zu: Deutsche Rechtsprechung: Verbotenes ist der Polizei erlaubt, solange sie nur behaupten kann, es nicht besser zu wissen</title>
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		<title>Von: Politiker dürfen online beleidigt werden &#124; -=daMax=-</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Politiker dürfen online beleidigt werden &#124; -=daMax=-]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Mar 2013 06:20:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] Das bringt dem betroffenen User jetzt zwar nichts, weil die Zeitung damals unter dem Druck direkt eingeknickt war und die Daten des Users rausrückte. Aber für uns bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss, dass es nicht ganz illegal sein kann, sich im Internet abfällig über Politiker zu äußern. Okay, &quot;beleidigen&quot; ist vielleicht etwas hoch gegriffen, denn in dem Forenbeitrag wurde einem CSU-Typen &quot;Rechtsbeugung&quot; vorgeworfen, was ich jetzt nicht unbedingt für eine Beleidigung halten würde. Leider werden wir trotzdem von einer freidrehenden Polizei belästigt werden können, denn die brauchen die gültige Rechtssprechung ja nicht zu kennen [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Das bringt dem betroffenen User jetzt zwar nichts, weil die Zeitung damals unter dem Druck direkt eingeknickt war und die Daten des Users rausrückte. Aber für uns bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss, dass es nicht ganz illegal sein kann, sich im Internet abfällig über Politiker zu äußern. Okay, &quot;beleidigen&quot; ist vielleicht etwas hoch gegriffen, denn in dem Forenbeitrag wurde einem CSU-Typen &quot;Rechtsbeugung&quot; vorgeworfen, was ich jetzt nicht unbedingt für eine Beleidigung halten würde. Leider werden wir trotzdem von einer freidrehenden Polizei belästigt werden können, denn die brauchen die gültige Rechtssprechung ja nicht zu kennen [...]</p>
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